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Pflegeleistungen


Die Leistungen unserer Pflegeeinrichtung zur Versorgung der Pflegebedürftigen werden in einem Heimvertrag festgelegt. Eine Übersicht der grundlegend zu erbringenden Leistungen haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.

  • Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer
    • möbliert mit Bett, Nachttisch, Tisch, Stuhl, Einbauschrank
    • ergänzende persönliche Möblierung nach Absprache
    • inklusive Wasser, Heizung, Strom, Abwasser, Abfall, Reinigung
    • Bereitstellung und Pflege von Bettwäsche, Handtüchern etc.
    • Fernsehanschluss
    • Notrufsystem
  • Nutzung der Gemeinschaftsräume und der Gartenanlage
  • 5 Mahlzeiten täglich (Frühstück, Mittagessen, Kaffeetrinken, Abendessen, Zwischenmahlzeiten)
  • Diät- und Schonkost (bei Bedarf)
  • Getränkeversorgung (Mineralwasser, Kaffee, Tee, Saft etc.)
  • Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, etc.)
  • Hilfe bei der Ernährung und (bedarfsweise) bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Mobilität (Förderung der Beweglichkeit, Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung, z.B. Sturzprophylaxe, Organisation von Arztbesuchen, etc.)
  • Hilfe bei der persönlichen Lebensführung (vorbeugende Maßnahmen gegen Vereinsamung, Apathie, Depression und Immobilität)
  • soziale Betreuung (Erhaltung der Selbstständigkeit, soziale Integration)
  • Medikamentenüberwachung und -verabreichung
  • Krankenbeobachtung und -überwachung (Messung von Körpertemperatur, Blutdruck, Puls, Blutzucker)
  • weitere Leistungen zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung (z.B. Verbandswechsel, Injektionen, Katheterwechsel, Sondenernährung)
  • Motivation zur Teilnahme an Alltagsaktivitäten
  • Betreuung bzw. Begleitung der Aktivitäten

Beispiele: Malen und Basteln; handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten; kochen und backen, Anfertigung von Erinnerungsalben; Musik hören, musizieren, singen; Brett- und Kartenspiele; Spaziergänge und Ausflüge; Bewegungsübungen, Besuch von Veranstaltungen, Gottesdiensten, Friedhöfen; lesen und vorlesen; Fotoalben anschauen

In einem Beratungsgespräch erhalten Sie gerne Einblick in den vollständigen Heimvertrag mit detaillierter Leistungsbeschreibung.

Vollstationäre Pflege


Die meisten Bewohner/-innen unserer Einrichtung befinden sich in vollstationärer Langzeitpflege, das heißt, sie sind dauerhaft im Pflegeheim untergebracht.
Der Leistungsbeitrag der Pflegekasse und der vom Pflegebedürftigen bzw. den Angehörigen zu zahlende Eigenanteil richten sich nach dem Pflegegrad. Eine entsprechende Preisliste für die vollstationäre Pflege in unserem Haus finden Sie hier.

Preisliste zur vollstationären Pflege
Gültig ab 01.06.2021

Pflegegrad
Heimentgelt pro Tag
Heimentgelt pro Monat
Leistungsbetrag der
Pflegekasse
Verbl. Eigenanteil des
Bewohners
PG 1 68,62 € 2.087,42 € 0,00 € 2.087,42 €
PG 2 78,74 € 2.395,27 € 770,00 € 1.625,27 €
PG 3 94,91 € 2.887,16 € 1.262,00 € 1.625,16 €
PG 4 111,77 € 3.400,04 € 1.775,00 € 1.625,04 €
PG 5 119,33 € 3.630,02 € 2.005,00 € 1.625,02 €

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege


Neben der Langzeitpflege verfügen wir zeitweise auch über Kapazitäten für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege – z.B. bei Urlaub oder Krankheit der üblichen Pflegeperson oder zeitlich begrenzter Pflegebedürftigkeit, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit.

Für Personen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 besteht ein Anspruch auf 4 Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr. bzw. in Kombination mit dem jährlichen Anspruch von 4 Wochen Verhinderungspflege, die i.d.R. ambulant bzw. häuslich erfolgt, können Pflegekosten bis zu 8 Wochen von der Pflegekasse übernommen werden.